Änderungen in Verordnungen und Vorschriften können ein Grund sein sich mal wieder mit scheinbar Bekanntem zu beschäftigen:
Zitat von Arbeitsschutz im Ehrenamt Muss bei Stromaggregaten auch im Einsatz die Schutzleiterprüfung durchgeführt werden?
Bei Stromaggregaten nach alter DIN 14685 wurde zur Bedienersicherheit gefordert, das bei der Inbetriebnahme des Stromaggregates die Verlängerungsleitungen, Leitungsroller, Lampen und andere Betriebsmittel mit Metallgehäuse auf ordnungsgemäße Funktion des Potentialausgleichs (Schutzmaßnahme: Schutztrennung und Potentialausgleich mit begrenzter Netzausdehnung) geprüft werden sollten.
Dazu sollte das Betriebsmittel angeschlossen und mit Hilfe der Prüfspitze die Durchgangsmessung am Schutzleiter (PE) als Potentialausgleichsleitung vorgenommen.
Diese Art der Schutzleiterprüfung bei Inbetriebnahme entspricht in Ihrer Ausführung nicht mehr dem aktuellen Stand der VDE-Vorschriften und der Technik und ist somit in der neuen DIN EN 14685 mit Stand 12/2015 entfallen.
Jedoch hat in jedem Fall eine Schutzleiterprüfung in (....) Quelle: DIN Normenausschuss Feuerwehr
Lernziele darüber hinaus wären z.B.
- Inbetriebnahme bei Nullsicht (Das abgesetzt aufgestellte Gerät ist aus und es ist finster wie im Bärena****). - Beseitigen von Störungen /Fehlersuche - Oder einfach mal "auf Zeit" Licht machen
________________________________________________ Es wäre schön, wenn die Menschen sich so benehmen würden, als seien wir alle aufeinander angewiesen.