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Dieses Thema hat 350 Antworten
und wurde 31.628 mal aufgerufen
 Vogelgrippe
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Doktordöner ( Gast )
Beiträge:

09.10.2005 20:48
#31 RE: RE:Vogelgrippe im Landkreis Cuxhaven Antworten

100 kilometer....sorry fehlt ne null

Drucklüfter ( gelöscht )
Beiträge:

25.10.2005 10:45
#32 RE: RE:Vogelgrippe im Landkreis Cuxhaven Antworten

Ein Hallo ins Forum!

Die Vogelgrippe könnte möglicherweise Deutschland erreicht haben. In Rheinland-Pfal sollen zahlreiche Vögel verendet aufgefunden worden sein.

Richten wir also unsere Blicke dorthin und beobachten was die Behörden und Einsatzkräfte dort tun oder lassen.

Vielleicht können wir für den Fall der Fälle bei uns davon etwas lernen.

Gibt es bei uns schon Vorbereitungen oder Pläne für den Ernstfall?


Heinz Offline

Wetterexperte

Beiträge: 1.610

25.10.2005 11:20
#33 RE: RE:Vogelgrippe im Landkreis Cuxhaven Antworten
Hallo zusammen,

ich weiss nur das bei einem Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland es Katastrophenpläne gibt die dann in Kraft gesetzt werden. So werden dann wohl in einem Umkreis von drei Kilometern alle Nutzvögel getötet werden. Ausserdem werden betroffene Gebiete, wie Höfe usw. von Einsatzkräften abgeriegelt und der Zugang von Personen kontrolliert bzw. es wird zu Dekontaminationsmaßnahmen kommen.

Falls irgendwann der seltene Fall auftreten sollte das die Vogelgrippe mit der menschlichen Grippe mutiert und die Übertragung von Mensch zu Mensch möglich ist sollen noch härtere Pläne greifen. So wird es sehr wahrscheinlich sein das dann ganze Gebiete durch die Bundeswehr militärisch abgeriegelt werden. Niemand darf dann diese Regionen verlassen bzw betreten. Ein Szenario wie in Katastrophenfilmen. Bei Nachfrage des ZDF bei den Verantwortlichen über eine militärische Abriegelung bei einer Pandemie unter den Menschen wollte niemand dieses Vorgehen dementieren aber auch nicht bestätigen. Insofern kann man davon Ausgehen das es geheime Pläne für eine militärische Abriegelung der betroffenen Gebiete geben wird. Auch die USA wollen bei einer Pandemie so vorgehen.

Viele Grüsse

HEINZ

Poli Offline

Moderator



Beiträge: 3.290

25.10.2005 12:34
#34 RE: RE:Vogelgrippe im Landkreis Cuxhaven Antworten

Hallo zusammen!

Da dieses Thema offensichtlich nicht ganz spurlos an Deutschland vorbeigehen wird und wir im Forum nicht nur den einen oder anderen Intressierten, sondern offensichtlich auch Betroffenen haben, habe ich mal ein wenig im Netz recherchiert und folgende Informationen der Bundesregierung gefunden:

Bundesregierung

Fragen und Antworten zur Vogelgrippe

Was ist die "Vogelgrippe"?

Vogelgrippe ist die eher umgangssprachliche Bezeichnung für eine Viruserkrankung des Geflügels. Sie befällt vor allem Wildvögel, Ziervögel und Geflügel in Tierhaltung, hier vor allem Hühner und Puten.

Die Vogelgrippe ist eine bereits seit über 100 Jahren bekannte Erkrankung, die von Grippeviren (Influenza-A-Virus) verursacht wird. Bei diesem Virustyp gibt es 16 Unterarten (sogenannte H-Subtypen), die alle Vögel infizieren können, wobei die auch als "Geflügelpest" bekannten schweren Ausbrüche durch die mit H5 und H7 bezeichneten Subtypen verursacht werden.

Seit Ende 2003 breitet sich eine Vogelgrippe-Epidemie des Subtyps H5N1 in Asien aus, die zu einem Massensterben in Geflügelfarmen führte und bis jetzt China, Indonesien, Japan, Kambodscha, Laos, Südkorea, Thailand, Malaysia, Vietnam, Sibirien, Zentralasien und zuletzt den Ural erfasst hat.

Wie verbreitet sich die Tierseuche?

Eine gewisse Gefahr stellt die Einschleppung des Virus durch Zugvögel dar, die aber von Fachleuten generell als für Deutschland gering eingestuft wird. Eine Übertragung des H5N1-Virus aus Asien durch Zugvögel auf direktem Weg nach Europa wird als wenig wahrscheinlich erachtet, da in der Regel östlich vom Ural brütende Wasservögel nach Südosten und Vögel, deren Brutgebiet westlich des Urals liegt, in südwestliche Region ziehen.

Auszuschließen ist eine langsame Virusausbreitung in Richtung Westen durch Entenarten allerdings nicht. Infizierte Vögel können auch in Ausnahmefällen in Deutschland brüten.

Das größere Risiko stellen derzeit illegale Transporte, Schmuggel und auch unvorsichtige Reisende dar, die das Virus nach Kontakt mit Geflügeln oder dem Besuch von Geflügelmärkten einschleppen könnten. Entsprechend hat der kommissarische Verbraucherschutzminister Jürgen Trittin Reisende in die Türkei ausdrücklich zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgefordert.


Ist die Vogelgrippe auf den Menschen übertragbar?

Auch bestimmte Säugetiere, zum Beispiel Schweine, Pferde, Wild- und Hauskatzen, und der Mensch können sich mit diesen Influenza-Viren infizieren und daran erkranken. Eine Ansteckungsgefahr für Menschen besteht jedoch nur bei sehr engem Kontakt mit den Tieren.

Die direkte Übertragung von Vogel-Influenzaviren von Vögeln oder Geflügel auf den Menschen ist erst seit 1997 eindeutig belegt. Die Vögel scheiden das Virus mit dem Kot aus, so dass die Inhalation von Staubpartikel oder mangelnde Hygiene bei den Händen vermutlich die hauptsächlichen Übertragungswege darstellen.

Es handelt sich aber bei der Vogelgrippe um ein Virus, das bisher nicht in der menschlichen Bevölkerung zirkulierte. Nach bisherigen Erfahrungen werden diese Viren auch nicht direkt von Mensch zu Mensch übertragen.

Es besteht aber die Gefahr, dass die Viren durch genetische Veränderungen die Fähigkeit erlangen, sich gut an menschliche Zellen anzuheften. Durch diese Änderung könnte eine effektive Übertragung von Mensch zu Mensch möglich werden und zu einer großflächigen, weltumspannenden Epidemie unter Menschen - einer so genannten Pandemie - führen. Wie gefährlich dieses mutierte Virus sein wird, kann man nicht vorhersagen.

Gibt es einen Impfstoff beziehungsweise Medikamente gegen die Vogelgrippe?

Es gibt in Deutschland derzeit keinen Impfstoff für Menschen gegen die Vogelgrippe. Das ist aber auch nicht notwendig, da sich Menschen an dem für Geflügel gefährlichen (hochpathogenen) H5N1 Virus nur selten und nur nach intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel anstecken.

Sollte es zu einer gesicherten Übertragung der Vogelgrippeviren von Mensch zu Mensch kommen, so wird die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Empfehlungen zur Impfstoffherstellung aussprechen.

Darüber hinaus enthält der im Frühjahr von Bund und Ländern beschlossene "Nationale Influenzapandemieplan" basierend auf der Arbeit einer nationalen Expertenkommission gemeinsame Empfehlungen zur Vorbereitung auf eine weltweite Influenzawelle (Pandemie) und für Maßnahmen im Pandemiefall.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat Maßnahmen beraten, mit denen die Entwicklung eines Impfstoff-Prototyps, Verfahren für die Bewertung der Sicherheit und die Testung der Impfstoffe sowie klinische Prüfungen gefördert werden können. Zum Jahresende soll ein Zulassungsantrag für einen Prototyp-Impfstoff gegen mögliche Pandemieviren bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMEA vorliegen. Für die Bewertung des Antrags wurde das deutsche Paul-Ehrlich-Institut ausgewählt. Wenn es zum Ausbruch einer Pandemie kommen sollte, kann dieser Impfstoff auf das entsprechende Virus angepasst werden.

Deutschland verfügt über zwei mögliche Produktionsstätten für einen solchen Impfstoff. Geplant ist, die rund 80 Millionen Bürger innerhalb von 16 Wochen nach Beginn der Pandemie mit einer ersten Impfdosis zu versorgen und mit einer zweiten nach weiteren sechs Wochen.

Aus Bundesmitteln wird die Entwicklung eines Impfstoff-Prototyps mit 20 Millionen Euro gefördert. Die Arbeiten an dem Prototyp verkürzen somit die Entwicklung und die Zeit bis zum Einsatz eines geeigneten Impfstoffs gegen einen mutierten Vogelgrippe-Virus auf das geringst mögliche Maß. Ein wirksamer Impfstoff kann nämlich erst dann entwickelt werden, wenn das tatsächlich von Mensch zu Mensch übertragbare Virus identifiziert ist.

Ist die herkömmliche Grippeschutz-Impfung sinnvoll?

Die erhältlichen Influenza-Impfstoffe zur Vorbeugung der menschlichen Grippe schützen nicht vor einem neuen Pandemie-Virus.

Die Impfung gegen Influenza kann aber sinnvoll sein:

insbesondere bei Aufenthalt in Regionen mit Vorkommen von Vogelgrippe,
um eine herkömmliche Influenza als Ursache von Fieber und Anlass zu unnötiger Sorge weitgehend zu verhindern,
um eine Grippeerkrankung zu vermeiden, die bei Aufenthalt zum Beispiel in Asien oder bei Rückkehr nach Europa fälschlich für eine Vogelgrippe gehalten wird und zu seuchenhygienischen Maßnahmen (unter anderem Absonderung) führen könnte,
weil die Doppelinfektion von Menschen mit einem Vogelgrippevirus und einem menschlichen Grippevirus zur Entstehung eines gefährlichen Mischvirus, das an den Menschen angepasst ist, führen kann. Aus diesem Grund ist eine Impfung insbesondere bei Personen mit Kontakt zu infizierten Tieren zu empfehlen.
Selbstverständlich kann sich auch jede andere Person gegen die saisonale Grippe impfen lassen, wenn sie dies wünscht. Solange aber, wie gegenwärtig, vorübergehende Schwierigkeiten bei der Impfstofflieferung bestehen, sollten in erster Linie Impfungen entsprechend den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission am RKI) durchgeführt werden.

Helfen Grippemedikamente, wie beispielsweise Tamiflu gegen die Vogelgrippe und stehen diese rechtzeitig in ausreichendem Maße zur Verfügung?

Es ist aufgrund von Laboruntersuchungen davon auszugehen, dass Neuraminidasehemmer wie zum Beispiel Tamiflu, gegen die Vogelgrippe genauso wirksam sind wie gegen die normale saisonale Grippe. Die Länder haben mit der Bevorratung von Neuraminidasehemmern begonnen, um die Versorgung auch im Pandemiefall, von dem nicht bekannt ist, ob und wann er eintritt, sicherzustellen.

Was kann der Einzelne konkret tun?

Die H5N1-Infektion ist bislang in Südostasien in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle auf direkten und intensiven Kontakt mit infiziertem (Haus-)Geflügel zurückzuführen.

Insofern ist für Personen, die Geflügelpesterregern in besonderem Maße ausgesetzt sein können wie die Besitzer von Hühnerställen, das Tragen von geeigneter Schutzkleidung einschließlich Schutzmaske und -brille die wichtigste Maßnahme. Denn das heimische Geflügel kann potentiell in Kontakt mit infizierten Wildvögeln kommen.

Das Bundesverbraucherministerium hat deshalb für Menschen, die in der Tierhaltung arbeiten, ein gesondertes Merkblatt herausgebracht.

> > Merkblatt zur Tierhaltung des Verbraucherministeriums

Aber auch alle anderen Bürger sollten in den ausgewiesenen Risikogebieten (in der Regel Regionen, in denen Vogelrastplätze und Feuchtgebiete liegen und in denen es Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel geben kann) den direkten Kontakt mit potentiell infizierten Wildvögeln vermeiden.

Was gilt es, als Reisender im Ausland zu beachten?

Das Bundesverbraucherministerium hat ein Merkblatt vorbereitet, das auch den Botschaften in den betroffenen Ländern, dem Zoll und den Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt wurde. Reisende sollten in den betroffenen Ländern Kontakt zu Geflügel meiden, auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichten und Geflügelfleisch nur gekocht oder durchgebraten verzehren.

Selbstverständlich sollten in die EU keine Produkte eingeführt werden, die entsprechenden Verboten unterliegen.

> > Merkblatt für Reisende

Auch das Auswärtige Amt informiert über seine Homepage mit ständig aktualisierten Hinweisen.

> > Merkblatt des Auswärtigen Amts

Gibt es beim Verzehr von Hühnerfleisch etwas zu beachten?

Für Hühnerfleisch gilt auch jetzt der Grundsatz unvermindert fort, dass diese Fleischsorte stets nur gut durchgegart gegessen werden sollte. Nach Deutschland importiertes Hausgeflügel kommt fast ausschließlich aus den EU-Mitgliedstaaten (99,8%). Aus den von der Vogelgrippe zur Zeit betroffenen Ländern Griechenland, Türkei, Rumänien und den asiatischen Staaten wurden in den letzten fünf Jahren keine lebenden Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner nach Deutschland eingeführt.

Gibt es einen Impfstoff für die Tiere gegen die Vogelgrippe?

Es gibt Impfstoffe. Diese führen bei Anwendung aber dazu, dass geimpfte und infizierte Tiere nicht mehr von einander unterschieden werden können, da beide Gruppen Antikörper gegen das Virus aufweisen. Entsprechend wurde das Friedrich-Löffler-Institut für Tiergesundheit von der Bundesregierung gebeten, einen sogenannten Marker-Impfstoff zu entwickeln. Anhand dieses Präparats mit gentechnischen Markierungen lässt sich dann erkennen, ob ein Tier krank oder geimpft ist. Das Institut hat bereits einen Prototyp entwickelt und arbeitet an einem Impfstoff für den serienmäßigen Einsatz.

Was bedeutet die bundesweite "Aufstallung" und warum kommt sie jetzt?

Die Eilverordnung zur Aufstallung verlangt, dass jeder Halter von Hühnern, Trut-, Perl- und Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln und/oder Gänsen seine Tiere in geschlossenen Ställen zu halten hat. Wem dies nicht möglich ist, der muss die Tiere gegen Einträge von oben und von der Seite schützen und sie mindestens einmal im Monat durch einen Tierarzt klinisch untersuchen lassen. Diese tierärztliche Untersuchung ist auch zu dokumentieren. Außerdem muss die Haltung außerhalb von Ställen unverzüglich der zuständigen Behörde angezeigt werden. Überregionale Geflügelmärkte und -schauen dürfen nur dann stattfinden, wenn das dort gezeigte Geflügel in den 14 Tagen vorher in geschlossenen Ställen gehalten und maximal zwei Tage vor der Veranstaltung tierärztlich untersucht wurde. Ein Verstoß gegen die Verordnung wird mit bis zu 25.000 Euro Strafe geahndet.

Die Verordnung ist im Wortlaut auf der Internet-Seite des Bundesverbraucherministeriums (http://www.verbraucherministerium.de) abrufbar.

Die Vogelgrippe ist ein Phänomen, das keine staatlichen Grenzen kennt. Insofern muss jedes Vorgehen gegen die Tierseuche EU-weit koordiniert und nach EU-einheitlichen Standards erfolgen. Anderenfalls verpuffen einzelstaatliche Schritte. Bisher traten Fälle von Vogelgrippe in Staaten beziehungsweise Regionen auf, die nicht auf den regelmäßigen und relevanten Routen derjenigen Zugvögel liegen, die auch in Deutschland Halt machen. Da es aber einzelne Tiere oder Kleingruppen gibt, die dennoch und abweichend davon auch in Deutschland stoppen, hatte die Bundesregierung in Abstimmung mit der EU und den Bundesländern am 18. Oktober entschieden, regional beschränkt einen Stallzwang zu verhängen. Mit dem neuen Fall von Vogelgrippe bei Moskau und damit im europäischen Teil Russlands ist am 19. Oktober eine neue Risikolage entstanden, auf die die Bundesregierung mit einem bundesweiten Stallzwang reagiert hat, um ein hohes Schutzniveau auftrecht zu erhalten.

Gibt es Ausnahmen von der Stallpflicht?

Die Stallpflicht gilt grundsätzlich für alle Geflügel in Hobby- und gewerblicher Haltung. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen, wenn die Anforderungen wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht erfülllt werden können und andere Maßnahmen zur Absonderung des Geflügels vorgenommen werden. In diesem Ausnahmefall gelten strenge Auflagen (siehe Verordnung im Wortlaut).

Welche internationalen Aktivitäten gegen die Vogelgrippe gibt es?

Die Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) leistet gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Internationalen Tierseuchenamt (OIE) intensive wissenschaftliche und technische Unterstützung. Die Hilfsmaßnahmen zielen auf eine Intensivierung der Überwachungsmaßnahmen vor Ort und den Ausbau der diagnostischen Möglichkeiten ab. Aber auch die Verbesserung der risikoanalytischen Fähigkeiten und die Anwendung von Impfprogrammen sind Ziele der Zusammenarbeit.

Eine Rolle spielt auch die konkrete Hilfe: Das Bundesverbraucherministerium hat der FAO angeboten, im Rahmen der Hilfsmaßnahmen für Rumänien finanzielle Unterstützung sowie einen rumänisch sprechenden Experten des Friedrich-Loeffler-Instituts (Riems) für eine Bereisung der betroffenen Region zur Verfügung zu stellen. Dabei soll die Evaluierung der benötigten Hilfe für eine effektive Bekämpfung des aktuellen Seuchenausbruchs (Schutzanzüge und Expertise bei der Diagnostik) sowie eine erste Einschätzung der Voraussetzungen für ein aussagekräftiges Wildvogelmonitoring in der Region im Mittelpunkt stehen.

Die EU-Kommission hat zu Beginn des Jahres einen Importstopp für Geflügelfleisch aus Asien, im Sommer für Rußland verhängt. Seit dem 10. Oktober gilt außerdem ein kompletter Importstopp für Geflügel, Geflügelprodukte und unbehandelte Federn aus der Türkei, seit 12. Oktober sind entsprechende Produkte aus Rumänien eingeschlossen.

Darüber hinaus wurden auch auf deutsche Initiative hin weitere Schritte für ein EU-weit einheitliches Vorgehen unternommen: Am 14. Oktober hat Brüssel die EU-Länder aufgefordert, auf nationaler Ebene gegebenenfalls nach Abschätzung der jeweiligen Gefährdung durch Zugvögel (das heißt nach dem Verlauf von Zugvögelrouten und Rastplätzen von Wildvögeln) eine regionale oder landesweite Aufstallung des Geflügels anzuordnen. Die Kommission wird die angemessene Durchführung der Maßnahmen überprüfen und hat die Mitgliedstaaten darum gebeten, bis zum 5. November Bericht zu erstatten. Am 20. Oktober folgt eine gesonderte Entscheidung der EU für Zootiere. Demnach können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen die Impfung von Vögeln in Zoos zulassen.

Was ist mit rohen Eiern? Besteht hier eine Gefahr der Übertragung? Müssen Verbraucher beim Kauf von Lebensmitteln etwas beachten?

Zunächst ist festzustellen, dass Deutschland frei ist von Geflügelpest und dass die Maßnahmen aus Vorsorge erlassen worden sind, um eine Ein- und Verschleppung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu minimieren. Das bedeutet, dass auch Lebensmittel wie Geflügel ohne Einschränkungen unter Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen, gekauft und verzehrt werden können. Der Erreger kann über rohe Eier übertragen werden, sofern die Tiere infiziert sind. Das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab. Gleichwohl ist anzumerken, dass es bei einer Infektion mit H5N1 zu einer drastischen Verminderung der Legeleistung sowie zu erheblichen Todesfällen kommt, so dass die Vermarktungsmöglichkeit betroffener Betriebe sehr eingeschränkt ist. Zusätzlich unterliegen die Betriebe im Verdachts- oder Ausbruchsfalle einer strengen Sperre, so dass keine Eier an Verbraucher weitergegeben werden dürfen.

In welchen Gebieten in Deutschland besteht ein besonders hohes Risiko der Übertragung durch Zugvögel?

Nachdem in Deutschland ursprünglich aufgrund der Nachweise von HPAI H5N1 in Rumänien und der Türkei beabsichtigt war, bestimmte "Risikogebiete" auf Basis des Anhangs 1 der Entscheidung auszuweisen, wurde dieser Vorgehensweise durch den Nachweis von HPAI H5N1 im europäischen Teil Russlands südlich von Moskau die Grundlage entzogen. Vor dem Hintergrund, dass Wildvögel, die im Westen Russlands, so auch in der Region in der nunmehr Geflügelpest festgestellt worden ist, beringt wurden, überall in Deutschland verbreitet sind, hat sich insoweit eine andere Gefährdungssituation ergeben, da durch den nördlichen Vogelflug ein Eintrag von HPAI durch Zugvögel sehr viel wahrscheinlicher geworden ist. Dies wird auch in einer aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts deutlich. Deutschland ist insgesamt als Risikogebiet anzusehen.

Sind Jäger durch das verstärkte Wildvogelmonitoring gefährdet? Wie sollten sie sich schützen? Könnten Jagdhunde durch krankes Geflügel erkranken?

Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich in erster Linie um ein tierpathogenes Virus handelt; dass heißt, der Erreger ist nur sehr schwer auf den Menschen übertragbar, so dass bei den bei uns gegebenen Umständen (im Vergleich zu Asien, wo die Menschen in enger Nachbarschaft mit ihren Tieren leben) das Risiko einer Infektion nicht sonderlich hoch ist. Dennoch sollten hygienische Grundsätze eingehalten werden: zum Beispiel Tragen von Handschuhen beim Hantieren mit erlegten Wildvögeln und Abbrühen der Tiere vor dem Rupfen. Sofern die Innereien nicht verzehrt werden, sollten sie ordnungsgemäß beseitigt werden. Wildgeflügel und Wildgeflügelprodukte sollten nur ausreichend erhitzt oder durchgegart verzehrt werden. Um einen Eintrag von Influenzaviren in Hausgeflügelbestände durch Jäger zu verhindern, müssen hygienische Maßnahmen wie zum Beispiel Wechsel und Reinigung der Jagdkleidung eingehalten werden. Es muss zudem sichergestellt sein, dass erlegte Wildvögel oder deren Produkte nicht mit Hausgeflügel in Kontakt kommen.

Hinweise, dass H5N1 auf Hunde übertragbar ist, gibt es derzeit nicht.

Weitere Informationen gibt es unter: http://www.fli.bund.de/ oder http://www.rki.de/cln_011/nn_226928/DE/C....html__nnn=true

MfG


Poli

Drucklüfter ( gelöscht )
Beiträge:

25.10.2005 12:59
#35 RE: RE:Vogelgrippe im Landkreis Cuxhaven Antworten

In Antwort auf:
werden betroffene Gebiete, wie Höfe usw. von Einsatzkräften abgeriegelt und der Zugang von Personen kontrolliert bzw. es wird zu Dekontaminationsmaßnahmen kommen.

Welche Einsatzkräfte sind gemeint?

Von wem werden sie wie geschult bzw. eingewiesen?

Heinz Offline

Wetterexperte

Beiträge: 1.610

25.10.2005 13:42
#36 RE: RE:Vogelgrippe im Landkreis Cuxhaven Antworten
Hallo,

das werden hauptsächlich Kräfte der Feuerwehr und auch der Polizei sein. Wie auch bei der Schweinepest werden betroffene Höfe usw. von der Feuerwehr abgesperrt. Personen müssen beim Verlassen von der Vogelpest betroffenen Höfen dekontaminiert werden. Und dafür ist die Feuerwehr zuständig. Ich persönlich denke aber mal das bei einem Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland die vorsorglichen Absperrmaßnahmen stärker ausfallen werden als bei der Schweinepest.


Gruss vom


HEINZ

Heinz Offline

Wetterexperte

Beiträge: 1.610

25.10.2005 13:48
#37 RE: RE:Vogelgrippe im Landkreis Cuxhaven Antworten
Hallo Poli,

danke für deine grosse Mühe die du dir gemacht hast und für die komplette Auflistung vieler offener Fragen in Sachen Vogelgrippe. Auch für die Verbraucher. Damit werden viele Fragen beantwortet.

Da kann ich nur sagen


Viele Grüsse


HEINZ

Heinz Offline

Wetterexperte

Beiträge: 1.610

25.10.2005 18:53
#38 RE: RE:Vogelgrippe im Landkreis Cuxhaven Antworten

Hallo zusammen,

die toten Vögel in Rheinland- Pfalz sind an Nagergift verendet. Somit besteht keine Vogelgrippegefahr.


Gruss vom


HEINZ

Scooter ( gelöscht )
Beiträge:

25.10.2005 22:12
#39 RE: RE:Vogelgrippe im Landkreis Cuxhaven Antworten

Da können wir ja alle ein wenig beruhigt sein.

Heinz Offline

Wetterexperte

Beiträge: 1.610

26.10.2005 11:28
#40 RE: RE:Vogelgrippe im Landkreis Cuxhaven Antworten

Hallo zusammen,

bei den Gänsen sind doch Influenza A Viren gefunden worden. Somit besteht doch Vogelgrippe Verdacht. Deshalb ist die Entwarnung zu früh gewesen. Jetzt wird untersucht ob sie den gefährlichen H5N1 Virus in sich tragen. Die Analyse in einem Speziallabor dauert mehrere Tage.

Falls wirklich H5N1 gefunden wird tritt sofort der nationale Krisenstab zusammen und die entsprechenden Katasrophenpläne werden in Kraft gesetzt.

Gruss vom


HEINZ

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